Schienenbefestigung für Leitersprossen (o. Abb.)
• Geprüfte Sicherheit
Entspricht der Europäischen Richtlinie 89/686/EWG und Europäischer Norm DIN EN 353-1 DGUV Regel 112-198,
DGUV Information 201-014 und geltenden Unfallverhütungsvorschriften.
• Einsatz
Für den Anbau der Steigschutzschienen an Leitern.
Befestigung der Steigschutzschiene an den Leitersprossen im Abstand von 1,68 m und mindestens 4 Befestigungspunkten.