Prüfeinrichtung722 Gebrauchsstellenvorl.
Für die gesetzlich vorgeschriebene
jährliche Überprüfung von
Sicherheitseinrichtungen, nach TRAC 207,
Nr. 9.36 und BGR 500 Kap. 2.26 Punkt
3.3.27, bieten wir Ihnen mit der
Prüfeinrichtung 722 die Möglichkeit,
nach entsprechender Unterweisung, der
Prüfung durch einen Sachverständigen
Ihres Unternehmens. Beschreibung:
Prüfeinrichtung 722